Eine Gesellschaft in Dubai eignet sich sowohl als aktives Unternehmen, als auch als Holding für geistiges Eigentum (Intellectual Property) ideal zum steuerneutralen halten, verwalten und verwerten von Marken, Patenten und Rechten sowie zur Abrechnung von Lizenzeinnahmen.

Durch die Übertratung von Urherberrechten und Marken an eine Gesellschaft in Dubai profitieren Sie nicht nur von international anerkanntem und weltweitem Marken- und Patentschutz, sondern auch von der vollständigen Steuerbefreiung auf Einnahmen aus Verwertung, Verkauf oder Lizensierung. 

Dubai hat eine Reihe internationaler Konventionen und Verträge zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums unterzeichnet. Anliegen bezüglich der Rechte des geistigen Eigentums und Datenschutz werden in Dubai sehr ernst genommen. Infolgedessen hat Dubai mehrere internationale Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums geschlossen und ist, unter anderem, Mitglied folgender Organisationen:

  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • Welthandelsorganisation (WTO)
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
  • Rom-Abkommen über den Schutz von ausübenden Künstlern, Herstellern von Tonträgern und Sendeunternehmen

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