Aufenthaltsgenehmigung in Dubai

Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein sehr einwanderungsfreundliches Land. Durch moderne Gesetze, attraktive Rahmenbedingungen und 0% Steuern auf Unternehmensgewinne sowie das persönliche Einkommen bieten die UAE ein attraktives Gesamtpaket für viele internationale Unternehmer.

Ihre Vorteile:

  • Steuerfreier Wohnsitz
  • Internationales Umfeld und Entertainment
  • Weltklasse Immobilien
  • Zugang zu Banken in Dubai
  • Schnelle Erreichbarkeit (meist weniger als sechs Flugstunden)
  • Eine der weltweit niedrigsten Kriminalitätsraten
  • Erstklassige medizinische Versorgung
  • Internationale Schulen
  • Unternehmerfreundliches Umfeld
  • Moderne Infrastruktur
  • 360 Sonnentage

Im Wesentlichen gibt es vier Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:

  • Investorenvisum für Firmengründer
  • Familienvisum für Angehörige
  • Angestelltenvisum
  • „Goldvisum“ für Immobilienbesitzer

Die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigungen variiert von zwei bis zehn Jahren, kann aber problemlos verlängert werden.

Eine Einbürgerung und die Erlangung der Staatsbürgerschaft der VAE ist in der Regel nicht möglich.

Ein UAE-Residency Visa berechtigt zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten, und ist dabei nicht an einen Mindestaufenthalt geknüpft. Es ist lediglich eine Einreise alle 180 Tage notwendig um den Status als Resident aufrecht zu erhalten.

Der einfachste Weg zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung und einem steuerfreien Wohnsitz in Dubai ist die Gründung einer Gesellschaft in einer der Freihandelszonen. Je nach Büro- und Industriefläche ist eine bestimme Anzahl an Aufenthaltsgenehmigungen für die Aktionäre sowie Angestellte möglich und berechtigt damit zur Wohnsitznahme.

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